Checkliste zur Markenanmeldung
Die
Mindestanforderungen, um einen Anmeldetag für eine Marke beim USPTO zu
erhalten, sind gemäß 37 C.F.R. § 2.21:
- Name des Anmelders,
- Korrespondenzaddresse,
- Eine klare Darstellung
der Marke;
- Eine Liste der Produkte bzw.
der Dienstleistungen;
- Die Entrichtung einer
Anmeldegebühr für mindestens eine Klasse von Produkten oder Dienstleistungen.
Obwohl eine vollständige
Anmeldung auch andere Anforderungen erfüllen muss, wird die Bereitstellung der vorgenannten
fünf Mindestanforderungen sicherstellen, dass die Anmeldung vom USPTO zumindest
nicht zurückgewiesen wird.
Gemäß 37
C.F.R. § 2.22(a) wird eine Anmeldung für eine Marke in den Genuss einer
reduzierten Anmeldegebühr kommen, sofern es elektronisch (durch TEAS)
eingereicht wird und alle der nachfolgend genannten Informationen enthält:
- Den
Namen und die Anschrift des Anmelders;
- Informationen
bezüglich der Rechtspersönlichkeit des Anmelders;
- Die
Staatsangehörigkeit (sofern eine Person) oder Staat des Sitzes oder der
Niederlassung (sofern eine juristische Person) des Anmelders;
- Sofern
der Anmelder eine Sozietät/OHG/GbR/PartG ist, die Namen und Staatsangehörigkeiten
der persönlich haftenden Gesellschafter;
- Eine
Korrespondenzaddresse;
- Eine
E-Mail-Adresse für Korrespondenz sowie die Genehmigung für das Amt, die Korrespondenz
bezüglich der Anmeldung an den Anmelder bzw. den Vertreter des Anmelders per
E-Mail zu versenden;
- Eine
oder mehrere Anmeldegrundlagen, die alle Erfordernisse von 37 C.F.R. § 2.34
erfüllen (siehe hier). Sofern mehr als eine
Anmeldegrundlage existiert, muss der Anmelder die Erfordernisse von 37 C.F.R. §
2.34 für jede angegebene Grundlage erfüllen;
- Identifizierung
der Produkte bzw. Dienstleistungen gemäß des vom USPTO herausgegebenen
Handbuchs „Acceptable Identification of Goods and Services“ (verfügbar unter TEAS Plus Form). Sofern die Anmeldung
auf 37 C.F.R § 44 begründet ist, d.h. auf Grundlage eines internationalen
Übereinkommens wie z.B. der Pariser
Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1883, kann
der Geltungsbereich der Produkte bzw. Dienstleistungen durch § 44 nicht den
Geltungsbereich der Produkte bzw. Dienstleistungen wie im Ausland angemeldet
überschreiten;
- Sofern
die Anmeldung Produkte bzw. Dienstleistungen in mehr als einer Klasse enthält, Einhaltung
von 37 C.F.R. § 2.86, die vorsieht, dass
der Anmelder bestimmte Informationen und Gebühren für jede einzelne Klasse
einreicht bzw. entrichtet;
- Eine Anmeldegebühr für
jede Klasse von Produkten bzw. Dienstleistungen gemäß 37 C.F.R. § 2.6(a)(1)(iii);
- Eine datierte und
unterschriebene bestätigte Erklärung (verified statement) gemäß 37 C.F.R. §
2.33 von einer Person, die vom Anmelder bevollmächtigt ist;
- Eine klare Darstellung
der Marke;
- Sofern die Marke
Standard-Zeichen enthält, muss die Marke in die Standard-Zeichen-Liste des
USPTO (Siehe hier) und dort in das entsprechende
Feld des TEAS Formulars eingegeben werden;
- Sofern die Marke Farben beinhaltet,
eine Erklärung, die die Farbe(n) benennt und die beschreibt, wo die Farbe(n)
auf der Markierung erschein(t)en, sowie einen Anspruch, dass die Farbe(n) (ein)
Merkmal der Marke ist (sind);
- Eine Beschreibung der
Marke, sofern diese nicht als Standard-Zeichen dargestellt ist;
- Eine englische
Übersetzung, sofern die Marke nicht-englische Wörter enthält;
- Eine Transkription der Marke, sofern diese
nicht-lateinische Schriftzeichen enthält;
- Sofern die Marke den
Name oder Bildnis einer Person enthält, entweder (i) eine Erklärung, die die
lebende Person, deren Name oder deren Bildnis der Marke umfasst, identifiziert,
sowie die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person, oder (ii) eine
Erklärung, dass der Name oder das Bildnis nicht eine lebende Person
identifiziert;
- Sofern der Anmelder eine
oder mehrere Anmeldungen für die gleiche Marke besitzt, ein Anspruch des
Eigentums (claim of ownership) für die Anmeldungen, wo diese gemäß deren
Registrierungsnummer identifiziert werden; und
- Einhaltung von 37 C.F.R.
§ 2.42, sofern die Markenanmeldung eine sogenannte „concurrent use“ Anmeldung
ist (d.h., wenn zwei oder mehrere unabhängige Parteien dieselbe Marke benutzen,
wobei jede Partei sich auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränkt).